Das Finanzamt nutzt bei der Besteuerung von Immobilien (z. B. bei der Erbschaftsteuer oder der Kaufpreisaufteilung) oft vereinfachte, pauschale Schätzverfahren. Die Folge: Der festgestellte Wert ist höher als der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie, was zu einer unnötig hohen Steuerlast führt.
Wenn Sie mit der Schätzung des Finanzamts nicht einverstanden sind, ist der Einspruch Ihr wichtigstes Recht. Ein Verkehrswertgutachten ist dabei das effektivste Beweismittel. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie formell Einspruch einlegen, welche Beweislast Sie tragen und wie ein Gutachten den Ausschlag zu Ihren Gunsten gibt.