Steuerliche Anerkennung von Gutachterkosten: Wann Sie das Verkehrswertgutachten absetzen können
Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Vorwort
Die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens ist mit Kosten verbunden. Als Immobilieneigentümer stellt sich die Frage: Sind diese Ausgaben steuerlich absetzbar? Die Antwort ist: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die steuerliche Anerkennung von Gutachterkosten hängt vom Zweck des Gutachtens ab. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen können und welche Kriterien das Finanzamt anlegt.
Der Zweck entscheidet über die Absetzbarkeit
Das Finanzamt unterscheidet streng nach dem Verwendungszweck der Ausgaben:
Werbungskosten (Absetzbar): Die Kosten für das Verkehrswertgutachten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie dazu dienen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu sichern oder zu erhöhen. Dies ist der Fall, wenn das Gutachten erstellt wird für:
Die korrekte Kaufpreisaufteilung (Grundlage für die AfA).
Den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer zur Erhöhung der AfA.
Die Schätzung des Verkehrswertes im Hinblick auf den Verkauf einer vermieteten Immobilie.
Nicht absetzbar (Private oder Kapitalebene): Die Kosten sind in der Regel nicht absetzbar, wenn das Gutachten rein privaten oder kapitalbezogenen Zwecken dient. Dies ist der Fall bei:
Der Berechnung der Abfindung im Scheidungsfall.
Der Ermittlung der Erbschaftsteuer (diese Kosten sind jedoch bei den Nachlassverbindlichkeiten abziehbar).
Der Ermittlung des Kaufpreises für eine selbstgenutzte Immobilie.
Abgrenzung der Anschaffungskosten
Wird das Verkehrswertgutachten im direkten Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie erstellt (z. B. zur Ermittlung des Verkehrswertes vor Vertragsunterzeichnung), zählt es zu den Anschaffungskosten der Immobilie.
Es kann dann nur über die AfA abgeschrieben werden, nicht sofort als Werbungskosten abgesetzt werden.
Fazit
Die steuerliche Anerkennung von Gutachterkosten ist möglich, wenn der Zweck des Gutachtens klar den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden kann.
Dokumentieren Sie den Verwendungszweck präzise und bewahren Sie das Gutachten und die Rechnung auf. Die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen, ist ein wichtiger Bestandteil der Steuerersparnis für Immobilieninvestoren.
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